Wirtschaftsstrafrecht
Wir sind eine spezialisierte Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht, die Individualpersonen und Unternehmen in hochkomplexen Wirtschaftsstrafverfahren vertritt und verteidigt. Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht" umfasst insbesondere
Steuerdelikte
Insolvenzdelikte
Korruptionsdelikte
Bank- und Kapitalmarktdelikte
Untreue
Betrugsdelikte
Geldwäsche
Die zunehmend detaillierten und umfangreichen gesetzlichen Regelungen im Wirtschaftsleben und zahlreiche Nebengesetze und Bußgeldvorschriften stellen Unternehmerinnen und Unternehmer vor große Herausforderungen und Risiken. Straftaten im Wirtschaftsleben stehen heute mehr denn je im Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Verteidigung gegen staatliche Vermögensabschöpfungsmaßnahmen und außerstrafrechtliche Folgen
Seit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 1. Juli 2017 gewinnt die Abwehr von staatlichen Vermögensabschöpfungsmaßnahmen in unserer täglichen Arbeit im Wirtschaftsstrafrecht an Bedeutung. Wir setzen uns kompetent für unsere Mandanten ein, um existenzbedrohende oder existenzvernichtende Situationen zu vermeiden.
Unser Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht liegt auch bei der Abwehr der außerstrafrechtlichen Folgen nach Abschluss eines Strafverfahrens. Eine rechtskräftige Verurteilung oder Bußgeldentscheidung kann in das Gewerbezentralregister und/oder das Wettbewerbsregister eingetragen werden, was für die Betroffenen gravierende Folgen nach sich ziehen kann.
Als Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Leitungspersonen. Wir erzielen durch präzise Herangehensweise und langjährige Erfahrung regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren optimale Ergebnisse für unsere Mandanten.
Bestmögliche Ergebnisse durch präzise Herangehensweise und Teamgeist
Im Wirtschaftsstrafrecht spielt die Verteidigung in einem frühen Stadium eine besonders wichtige Rolle.
Unsere Tätigkeit ist auf eine zeitnahe Verfahrenserledigung mit geringstmöglicher Öffentlichkeitswirkung ausgerichtet. Sollte es dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen, treten wir dort mit Entschlossenheit für die Rechte unserer Mandanten ein. Wir verfügen über eine langjährige Prozesserfahrung und kämpfen in solchen Fällen einen harten und interessengerechten Kampf mit allen durch die Strafprozessordnung zur Verfügung gestellten Mitteln.
Wir kooperieren eng mit renommierten Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, um unsere Mandanten umfassend zu beraten und interessenorientiert zu vertreten. Da Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere auch bei prominenten Beschuldigten oder brisanten Themen, oftmals von hohem Medieninteresse begleitet werden, arbeiten wir regelmäßig zum Schutz unserer Mandanten mit spezialisierten Kanzleien im Bereich des Presserechts zusammen, um beispielweise gegen eine unzulässige Verdachtsberichterstattung vorzugehen.