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Das Finanzamt folgt dir jetzt – Was Influencer über Steuern wirklich wissen müssen

Story, Reel, Rabattcode – und plötzlich interessiert sich nicht nur deine Community, sondern auch die Steuerfahndung. Seit 2024/2025 schauen mehrere Bundesländer genauer hin: Kooperationen, Affiliate-Erlöse und sogar Sachleistungen stehen im Fokus. Was heißt das konkret – ab wann bist du steuerpflichtig, was musst du erfassen, und wo lauern die typischen Fehler?

1. Warum das Thema gerade 
so präsent ist

In Nordrhein-Westfalen wertet das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein Datenpaket mit rund 6.000 Social-Media-Profilen aus. Der mögliche Steuerschaden wird auf etwa 300 Millionen Euro geschätzt; es laufen rund 200 Verfahren.

Auch Hamburg prüft seit 2024 Influencer:innen gezielt – dort läuft eine große Branchenprüfung mit rund 140 Fällen. Berlin und andere Länder haben ebenfalls tausende Datensätze in Bearbeitung. [1][2][3]

Kurz gesagt: Das Thema „Influencer und Steuern“ steht im Fokus der Behörden – und viele Betroffene merken erst, dass sie steuerpflichtig sind, wenn ein Brief vom Finanzamt kommt.

2. Wer ist betroffen?

Im Prinzip jede Person, die regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund veröffentlicht. Typische Beispiele:

  • bezahlte Posts, Stories oder Reels

  • Affiliate-Links oder Rabattcodes mit Provision

  • Produkte, Reisen oder Events als Gegenleistung für Posts

  • Einladungen oder Geschenke mit Posting-Pflicht

Es spielt keine Rolle, ob du 1.000 oder 100.000 Follower hast. Entscheidend ist, ob du mit deinen Aktivitäten Geld oder Vorteile erzielen willst – und das kann schon bei wenigen Kooperationen im Jahr der Fall sein.

3. Welche Einnahmen du versteuern musst

a) Geldzahlungen

Klassische Honorare aus Kooperationen sind steuerpflichtig – egal, ob sie auf dein Geschäftskonto, dein Privatkonto oder über PayPal eingehen.

b) Sachleistungen

Wird dir ein Produkt, eine Reise oder ein Service als Gegenleistung für Content überlassen, zählt das steuerlich wie eine Bezahlung in Geld.

Beispiel: Ein E-Bike im Wert von 2.500 € wird dir von einer Marke als Gegenleistung für eine Instagram-Kampagne überlassen – steuerlich gilt das als Einnahme in Höhe von 2.500 €.

Eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG durch das Unternehmen ist nur möglich, wenn das Geschenk zusätzlich und ohne Gegenleistung erfolgt – also wirklich ein Werbegeschenk ohne Pflicht zum Posten.

Bei typischen „Post-gegen-Produkt“-Deals ist das fast nie der Fall.

Wenn ein Unternehmen § 37b korrekt anwendet (es entscheidet sich freiwillig dafür und informiert dich darüber), musst du das Produkt nicht zusätzlich versteuern – es wird steuerlich nicht mehr berücksichtigt. [4][5][6][7]

Achtung Umsatzsteuer: Bei „Post gegen Produkt“ gilt der Tausch als Umsatzgeschäft. Für die Umsatzsteuer zählt der Wert der erhaltenen Leistung als Bezahlung (§ 3 Abs. 12 i. V. m. § 10 Abs. 2 UStG, Abschn. 10.5 UStAE).

c) Affiliate-Provisionen und Rabattcodes

Provisionen oder Gutschriften aus Partnerprogrammen zählen ebenfalls als steuerpflichtige Einnahmen – auch wenn sie automatisch gutgeschrieben werden.

3. Welche Einnahmen du versteuern musst

a) Geldzahlungen

Klassische Honorare aus Kooperationen sind steuerpflichtig – egal, ob sie auf dein Geschäftskonto, dein Privatkonto oder über PayPal eingehen.

b) Sachleistungen

Wird dir ein Produkt, eine Reise oder ein Service als Gegenleistung für Content überlassen, zählt das steuerlich wie eine Bezahlung in Geld.

Beispiel: Ein E-Bike im Wert von 2.500 € wird dir von einer Marke als Gegenleistung für eine Instagram-Kampagne überlassen – steuerlich gilt das als Einnahme in Höhe von 2.500 €.

Eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG durch das Unternehmen ist nur möglich, wenn das Geschenk zusätzlich und ohne Gegenleistung erfolgt – also wirklich ein Werbegeschenk ohne Pflicht zum Posten.

Bei typischen „Post-gegen-Produkt“-Deals ist das fast nie der Fall.

Wenn ein Unternehmen § 37b korrekt anwendet (es entscheidet sich freiwillig dafür und informiert dich darüber), musst du das Produkt nicht zusätzlich versteuern – es wird steuerlich nicht mehr berücksichtigt. [4][5][6][7]

Achtung Umsatzsteuer: Bei „Post gegen Produkt“ gilt der Tausch als Umsatzgeschäft. Für die Umsatzsteuer zählt der Wert der erhaltenen Leistung als Bezahlung (§ 3 Abs. 12 i. V. m. § 10 Abs. 2 UStG, Abschn. 10.5 UStAE).

c) Affiliate-Provisionen und Rabattcodes

Provisionen oder Gutschriften aus Partnerprogrammen zählen ebenfalls als steuerpflichtige Einnahmen – auch wenn sie automatisch gutgeschrieben werden.

4. Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer – was praktisch gilt

In der Regel gilt deine Influencer-Tätigkeit als gewerblich. Das bedeutet:

  • Du musst ein Gewerbe anmelden.

  • Auf deinen Gewinn fällt Einkommensteuer an (abzüglich möglicher Freibeträge).

  • Eventuell fällt Gewerbesteuer an (Freibetrag: 24.500 €).

  • In vielen Fällen musst du Umsatzsteuer ausweisen – außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt:

Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr darfst du die Kleinunternehmerregelung anwenden. Überschreitest du 100.000 €, entfällt sie automatisch. [8][9]

Auch wenn du nur nebenbei oder als Student:in postest – sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, gilt das als gewerbliche Tätigkeit.

5. Was passiert, wenn du nichts angibst?

Wenn du steuerpflichtige Einnahmen nicht meldest, kann das teuer werden:

  • Steuernachzahlungen und Zinsen

  • Zuschätzungen, wenn Belege fehlen

  • Bußgelder oder sogar Strafverfahren bei Steuerhinterziehung

Die Finanzämter können rückwirkend prüfen – bis zu 4 Jahre, bei Fahrlässigkeit 5 Jahre und bei Steuerhinterziehung bis zu 10 Jahre. [10][11][12]

6. Typische Stolperfallen – und wie du sie vermeidest

  • Privatkonto-Falle: Auch Einnahmen über private Konten oder eWallets (z. B. PayPal) zählen – also alles dokumentieren.

  • Sachleistungen unterschätzt: Gratis-Flug, Designerhandtasche, Hotelnacht – steuerlich keine Geschenke, sondern Einnahmen.

  • Belege & Nachweise: Nach den GoBD-Regeln müssen alle Vorgänge nachvollziehbar sein – auch E-Mails, Briefings oder Chatverläufe. [11]

  • Ausland & Wohnsitz: Ein Umzug nach Dubai ändert steuerlich nichts, wenn dein Lebensmittelpunkt weiter in Deutschland liegt oder du von hier aus arbeitest. [13][14][15]

7. Quick-Check: Kooperationen richtig versteuern

  • Kläre vor dem Deal, was genau die Gegenleistung ist – Geld, Produkte oder Reisekosten?

  • Lass dir Verträge und Absprachen schriftlich geben (Leistungsumfang, Rechte, Vergütung, Umsatzsteuer).

  • Dokumentiere alles: Briefings, Posts, Rechnungen, Marktwerte.

  • Lass dich beraten, wenn Kooperationen im Ausland laufen oder über Agenturen abgewickelt werden.

Fazit

Influencer-Marketing ist steuerlich kein Graubereich. Wer regelmäßig Geld oder Produkte erhält, muss diese Einnahmen erfassen und richtig versteuern. Mit guter Dokumentation, realistischen Bewertungen und ein wenig Organisation lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden – und du kannst dich ganz auf deinen Content konzentrieren.

Willst du wissen, was das konkret für dich heißt?

Steuern sind individuell. Ob Hotelkooperation, Affiliate-Code oder Werbedeal mit einer Brand – kein Fall ist wie der andere. In einem persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam, was in deiner Situation wichtig ist und welche Pflichten tatsächlich bestehen.

So bekommst du Klarheit, bevor das Finanzamt dir folgt.

Gespräch vereinbaren


Quellen
[1] Finanzverwaltung NRW – Pressemitteilung „Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: Influencer-Datenpaket wird ausgewertet“, 15.07.2025
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/verdacht-auf-steuerbetrug-grossem-stil

[2] Hamburg – „Auch Hamburger Finanzämter nehmen Influencerinnen und Influencer ins Visier“, 17.07.2025 (Ersatzquelle)
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/aktuelles/auch-hamburger-finanzaemter-nehmen-influencerinnen-und-influencer-ins-visier-1081288 Hamburg

[3] Berlin – „Tausende Fälle: Berlins Steuerfahnder nehmen Influencer ins Visier“, 14.08.2025 (Ersatzquelle)
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/tausende-faelle-berlins-steuerfahnder-nehmen-influencer-ins-visier-li.2349185 Berliner Zeitung

[4] KPMG – „Steuerliche Herausforderungen im Influencer-Marketing“, 2025
Steuerliche Fallstricke im Influencer-Marketing - KPMG in Deutschland

[5] Flick Gocke Schaumburg – „Steuerliche und rechtliche Weichenstellungen für Influencer“, 07. 08. 2025
Steuerliche Fallstricke im Influencer-Marketing - KPMG in Deutschland

[6] Haufe – „Geschenke pauschal versteuern“, 2024
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/steuerliche-behandlung-von-geschenken/geschenke-pauschal-versteuern_190_480506.html

[7] Steuertipps – § 37b EStG (Abs. 3)
https://www.steuertipps.de/gesetze/estg/37b-pauschalierung-der-einkommensteuer-bei-sachzuwendungen


[8] NWB – „Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 2025“
https://www.haufe.de/id/beitrag/neuregelungen-fuer-kleinunternehmer-ab-112025-ustb-202-1-kleinunternehmerregelung-fuer-im-inland-ansaessige-kleinunternehmer-HI16322504.html

[9] Steuertipps – „Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025“
https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/wichtige-aenderungen-fuer-kleinunternehmer-ab-2025

[10] § 169 Abs. 2 AO – Festsetzungsfristen
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

[11] BMF – GoBD-Neufassung, 11. 03. 2024
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/anpassung-der-gobd-aufgrund-gesetzlicher-aenderungen_164_656348.html

[12] Haufe – „Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung“
https://www.haufe.de/id/beitrag/festsetzungsverjaehrungzahlungsverjaehrung-der-steuerfest-11-festsetzungsfristen-HI7357389.html#:~:text=Die%20Festsetzungsfrist%20betr%C3%A4gt%20gem.,f%C3%BCr%20die%20Einkommensteuer%2C%204%20Jahre

[13] AO § 8, § 9 – Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__9.html#:~:text=Abgabenordnung%20(AO),%C2%A7%209%20Gew%C3%B6hnlicher%20Aufenthalt&text=Als%20gew%C3%B6hnlicher%20Aufenthalt%20im%20Geltungsbereich,anzusehen%3B%20kurzfristige%20Unterbrechungen%20bleiben%20unber%C3%BCcksichtigt

[14] Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags – „Folgen für die Besteuerung beim Wegzug“
https://www.bundestag.de/presse/hib/848904-848904

[15] FGS Blog – „Steuerliche Folgen beim Wohnsitz im Ausland“
https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/influencer-im-visier-der-steuerfahndung-steuerliche-folgen-beim-wegzug-und-wohnsitz-im-ausland