Bank- und Kapitalmarktstrafrecht

Bank- und kapitalmarktstrafrechtliche Verstöße stehen im Fokus der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden

Der Kapitalmarkt und das Bankenwesen sind durch zahlreiche Verordnungen und Gesetze streng reguliert und stehen unter ständiger Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unternehmen und Einzelpersonen, die diese Regelungen missachten, riskieren erhebliche Sanktionen.

Das bank- und kapitalmarktbezogene Strafrecht hat in den letzten Jahren, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, stetige Veränderungen erfahren. Der Gesetzgeber greift sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zum Strafrecht, um wirtschaftliche Vorgänge zu lenken. Das Normgefüge aus EU-Richtlinien, delegierten Rechtsakten, unmittelbar geltenden EU-Verordnungen und europäischen und nationalen Aufsichtspraktiken ist komplex.

Ahndung von Verstößen durch Staatsanwaltschaft und BaFin in eigener Zuständigkeit 

Die BaFin verfolgt insbesondere Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über

  • Wertpapierhandel (WpHG)

  • Kreditwesen (KWG)

  • Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG)

Ermittlungen werden regelmäßig aufgrund von Überprüfungen durch die BaFin, die Deutsche Bundesbank oder die Börsenaufsichtsbehörden ausgelöst, die ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften weiterleiten. 

Zu den Kerndelikten des bank- und kapitalmarktbezogenen Strafrechts gehören

  • Marktmanipulation und Insiderhandel (Verwendung von unternehmensinternen Informationen) 

  • Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis

Eine harte Sanktion kann die Einziehung der gesamten hierüber transferierten Gelder sein.

Die Verteidigung im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht erfordert eine akribische Auseinandersetzung mit den spezialgesetzlichen Vorschriften

Als eingespieltes hochspezialisiertes Team vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen gegenüber der BaFin im Anhörungs- und Ermittlungsverfahren sowie in jedem weiteren Stadium eines Strafverfahrens. 

Die Komplexität der Regelungen im Bank- und Kapitalmarktstrafrecht eröffnet uns die Möglichkeit, Vorwürfe mit rechtlich fundierten Argumenten zu entkräften und das Ermittlungsverfahren, ohne die Durchführung einer Hauptverhandlung, zu einem bestmöglichen Abschluss für unsere Mandanten zu bringen.

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