Insolvenzstrafrecht

Als erfahrene Experten beraten und vertreten
wir Unternehmen und Privatpersonen

In wirtschaftlichen Krisen steht die Geschäftsführung oft vor einem Dilemma: Sie will das Unternehmen retten und Arbeitsplätze sichern, aber gleichzeitig muss sie auch einen Insolvenzantrag stellen, um ihren Pflichten nachzukommen. Hierbei bewegt sie sich stets auf dem schmalen Grat zwischen zulässigen Sanierungsmaßnahmen und strafbewehrten Insolvenzdelikten. 

Die Prüfung von Anfangsverdacht und Insolvenzreife ist ausschlaggebend

Bei jedem Insolvenzfall wird die Insolvenzakte von Amts wegen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung eines Anfangsverdachtes wegen Insolvenzdelikten übersandt. Dabei wird die Ermittlung des Zeitpunkts der Insolvenzreife anhand von Feststellungen zur tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zum Dreh- und Angelpunkt. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass hier oft unvollständige Angaben des Insolvenzverwalters vorliegen oder diese von den Staatsanwaltschaften und Gerichten missverstanden werden. 

Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Wir sind kompetente Experten im Insolvenzstrafrecht und beraten und verteidigen Unternehmen sowie deren Leitung. Unser Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem

  • Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO

  • Bankrotthandlungen nach §§ 283, 283a StGB

  • Verletzungen von Buchführungspflichten gemäß § 283b StGB

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB 

  • Verletzungen von Informationspflichten gegenüber Gesellschaftern gemäß § 84 GmbHG sowie Pflichtverletzungen bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gemäß § 401 AktG

Wir prüfen zunächst den Vorwurf und klären, ob zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorlagen und ob die Antragstellung pflichtgemäß erfolgt ist. 

Verteidigung gegen außerstrafrechtliche Nebenfolgen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Insolvenzstrafrecht ist die Verteidigung gegen die außerstrafrechtlichen Nebenfolgen, die durch vorsätzliche Insolvenzverschleppung und Begleitdelikte eintreten können, wie zum Beispiel den Ausschluss von Geschäftsführertätigkeit gemäß § 6 GmbHG oder eine Gewerbeuntersagung.

Unsere Expertise im Insolvenzstrafrecht

Für eine erfolgreiche Verteidigung sind die akribische Erfassung des Sachverhalts, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und ein gutes Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen unerlässlich. In enger Zusammenarbeit mit Kollegen aus dem Bereich des Insolvenzrechts, der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung greifen wir auf Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung der Strafsenate zu insolvenzrechtlichen Themen wie Krise, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Fortführungsprognose zurück.

Wir sind uns der oft komplexen Sachverhalte und der schwierigen Beweisführung bezüglich der Insolvenzreife bewusst und setzen uns für eine sach- und interessengerechte Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft ein, um eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens für unsere Mandanten zu erreichen.

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