Allgemeines Strafrecht

Verteidigung im Bereich des allgemeinen Strafrechts

Die klassische Strafverteidigung umfasst sämtliche Delikte des Strafgesetzbuches. Wir verteidigen unsere Mandanten auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts in allen Bereichen, in denen straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen drohen. In unseren Tätigkeitsbereich fallen unter anderem die folgenden Delikte:

  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315 d StGB)

  • Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)

  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches (§§ 201 ff. StGB)

  • Vermögensdelikte wie Diebstahl (§ 242 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB) 

Allgemeines Strafrecht - durch Kommunikation zum besten Ergebnis

Strafverfahren bedeuten für die Beschuldigten eine erhebliche Belastung und oft auch einen traumatischen Einschnitt in ihr Leben. Wir stehen unseren Mandanten während dieser schwierigen Zeit zur Seite. 

Wir stellen uns vor unsere Mandanten, begleiten sie bei Durchsuchungen und möglichen Vernehmungen und arbeiten uns umgehend effektiv und akribisch in den Sachverhalt ein. Dabei stehen wir stets in einem engen Kontakt zu den Ermittlungsbehörden. Wir entscheiden schnellstmöglich, welche Art der Verteidigung zu dem bestmöglichen Ergebnis für unsere Mandanten führt und setzen diese in enger Kooperation mit ihnen um.

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