Familienrecht - Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Entscheidung eine Lebensgemeinschaft zu begründen, ob ehelich oder nichtehelich, zählt zweifellos zu den bedeutendsten im Leben. Die Ehe ist das gesetzlich geregelte Institut für heterosexuelle Paare, die gemeinsam durchs Leben gehen möchten. Für gleichgeschlechtliche Paare steht die eingetragene Lebenspartnerschaft zur Verfügung. Immer mehr Paare entscheiden sich jedoch für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?

  • Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?

  • Bin ich im Alter abgesichert?

  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?

  • Was geschieht im Falle der Trennung?

  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?

  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe"?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen. Voraussetzung dafür ist eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Als unparteiischer Berater entwirft der Notar einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag, der auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten ist. Er hilft Ihnen dabei, ein maßgeschneidertes "rechtliches Kleid bzw. Anzug" zu finden. 

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