Immobilienrecht

Immobilientransaktionen haben für viele Beteiligte eine hohe Bedeutung. Um eine angemessene Beratung und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten, ist bei jedem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Notar ist dafür verantwortlich, dass der Vertrag rechtlich ausgewogen gestaltet ist. In den Tätigkeitsbereich fallen:

  • Die Erörterung der Wünsche und Vorstellungen der Vertragsparteien

  • Beratung über mögliche Regelungen

  • Erstellung eines ausgewogenen und angemessenen Vertrags


Immobilienverträge können folgende Regelungen enthalten:

  • Absicherung von Erwerber und Verkäufer

  • Regelungen zu eventuellen Belastungen (Löschung oder Fortbestand)

  • Gewährleistungsrecht, Haftung für Sach- und Rechtsmängel

  • Besitzübergang, Übergang von Nutzungen und Lasten

  • Wohnrecht und Nießbrauch

  • Gegebenenfalls: Erfordernis der Vermessung (beim Teilflächenkauf)

Notarielle Unterstützung im Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts spielt insbesondere das Wohnungseigentums- und Bauträgerrecht eine herausragende Rolle. Hierbei steht der Notar den Beteiligten mit seinem Fachwissen zur Seite und unterstützt beispielsweise bei der Erstellung von:

  • Teilungserklärungen nach dem WEG

  • Ausarbeitung von Muster-Kaufverträgen und Bauträgerverträgen

  • Alle Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung und Veräußerung von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Bauprojekten aller Art sowie deren Abwicklung

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