Gesellschaftsrecht - notarielle Unterstützung bei der Unternehmensgründung

Der Notar steht den Beteiligten bei gesellschaftsrechtlichen Fragen eng zur Seite. Insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften jeglicher Rechtsform berät er umfassend. Fragen in folgenden Bereichen sind von großer Bedeutung:

  • Gesellschaftsrecht

  • Bilanzrecht

  • Steuerrecht

  • Unternehmerische Haftung

Eintragung ins Handelsregister und notarielle Beglaubigung

Sobald ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen auch nach der Gründung wichtige Veränderungen im Register eingetragen werden, wie zum Beispiel:

  • Änderungen in der Geschäftsführung

  • Erteilung oder das Erlöschen einer Prokura

  • Änderungen des Sitzes oder der Firmenbezeichnung

  • Eröffnung von Zweigniederlassungen

  • Änderungen im Gesellschafterbestand bei OHG und KG

  • Änderungen im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung bei einer GmbH oder AG

Für die Anmeldung solcher Änderungen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Der Notar erstellt den Text der Anmeldung, überprüft die korrekte Umsetzung im Handelsregister, informiert über alle Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung und führt die Korrespondenz mit dem Registergericht.

Unternehmerische Maßnahmen bei Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld

Das wirtschaftliche Umfeld, in dem Unternehmen agieren, ändert sich ständig und erfordert zunehmend unternehmerische Maßnahmen, wie beispielsweise eine Umwandlung in eine andere Rechtsform, Verschmelzungen oder Zusammenschlüsse, auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Typische Beispiele für Veränderungen bei bestehenden Unternehmen:

  • der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen

  • Umwandlung von Unternehmen

  • Betriebsaufspaltung

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